Muss ich mich denn anschnallen?
Im Straßenverkehr gilt grundsätzlich eine Anschnallpflicht in allen KFZ, wenn für das betreffende Fahrzeug Gurte vorgeschrieben sind. Diese Anschnallpflicht wurde in Deutschland, Österreich und Schweiz ab 1976 eingeführt. In Deutschland berappt man unangeschnallt 40.- Euro, in der Schweiz 60.- Franken und in Österreich etwa 35.- Euro.
In Deutschland kann man sich von der Anschnallpflicht befreien lassen, wenn medizinischer Indikationen vorhanden sind.
Nur fährt Man und Frau dann eben (legal) unangeschnallt und wenn ein Unfall passiert - na dann Gute Nacht.
Wer kann eine Verlängerung für einen Sicherheitsgurt in einem KFZ nutzen und Einbauen?
Es gibt keine "Indikation" wer eine Verlängerung nutzen darf. Oft sind es sehr korpulente Menschen, Schwangere oder kurzbeinige Menschen, die Ihren daher Sitz sehr weit vorstellen müssen, um an die Pedale zu kommen. Oft wird die Gurtverlängerung eingebaut, um einen Kindersitz ordentlich und sicher anzuschnallen. Jeder kann eine Verlängerung für einen Anschnallgurt selbst einbauen oder einbauen lassen.
Und wann ist das legal und wann illegal?
Legal wird die eingebaute Verlängerung für den Gurt erst, wenn sie von einem vereidigten Sachverständigen für den Straßenverkehr begutachtet und abgenommen wurde. Dann wir die noch bei der Zulassungstelle in den KFZ- Schein eingetragen.
Welche Gurtverlängerungen werden abgenommen und eingetragen?
"Abgenommen" und "Eingetragen" werden nur Gurtverlängerungen die entweder eine ABE = "allgemeine Betriebserlaubnis" haben (es gibt keine auf dem Markt!) oder wenn ein entsprechendes Gutachten eines vom KBA = "Kraftfahrtbundesamt" zugelassenen Prüfinstitutes mit der Verlängerung vorgelegt werden kann (es gibt europaweit nur eine entsprechend zugelassene Gurtverlängerung).
Alles andere ist Illegal!
Was hat es für Konsequenzen mit einer nicht eingetragenen Gurtverlängerung zu fahren?
Erstmal gar keine - solange man nicht dabei erwischt wird und solange man keinen Unfall hat und es bemerkt wird.
Wir man erwischt, dann erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, es wird ein Busgeld fällig und je nach Umständen muss das Fahrzeug vorgeführt werden und wird im schlimmsten Fall an Ort und Stelle zunächst stillgelegt.
Und verletzt oder tötet sich jemand aufgrund der nicht eingetragenen Gurtverlängerung kann der "Fahrzeughalter" zur Rechenschaft gezogen werden. Der Geschädigte und / oder deren Angehörigen können denjenigen der die Verlängerung illegal eingebaut hat auf Schadenesatz verklagen - die Versicherung kann Regressanschrüche stellen, bzw. Ihre Versicherung kann dem Geschädigten die Zahlung verweigern und auf Sie verweisen.
Sie haben schon Gurtverlängerungen ohne Gutachen oder ABE gesehen?
Diese illegalen Verlängerungen tauchen auch hier und da mal auf. Übrigens sieht das Kraftfahrtbundesamt und der Gesetzgeber es mit den nicht-zugelassenen Gurtverlängerungen "so eng" wie mit den Radarwarnern. Selbst das Anbieten einer nicht-zugelassenen und daher nicht eintragungsfähigen Gurtverlängerung zum Kauf ist bereits illegal.
Im Grunde hat das seinen sehr guten Grund: Dem TÜV und der Dekra liegen zum Beispiel "selbstgebastelte" Gurtverlängerungen zu Begutachtung vor. Haben Sie eine Nähmaschine? Sind doch nur ein paar Nähte und den alten Gurt hole ich mir vom Schrottplatz? Die Gurteinheit sollte eine Zugfestigkeit von mindestens 17.000 Nm haben. Oder meinen Sie das geht vielleicht mit einem dicken Faden für Lederhosen und einer Handnaht?
Selbst wenn eine Fabrik den Gurt herstellt, muss diese die technischen Voraussetzungen erfüllen. Das tun nur sehr wenige und diese sind dann vom KBA zugelassen - ebenso jedes Einzelteil, dass in einer Gurtverlängerung steckt, auch die - Abdeckkappen, Bolzen, Muttern und Beschläge.
- denn alles soll halten, wenn es um ein Menschenleben geht.




